Habitat-Travel ist ein türkischer Reiseveranstalter, welcher unter anderem für ausländische Firmen, Reisen (Flug, Hotel und Ausflüge) in die Türkei organisiert und durchführt. Die Parteien sind übereingekommen, die allgemeinen Grundsätze für eine vertrauensvolle, korrekte, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der vorliegenden Rahmenvereinbarung zu regeln.
2.Angebote
Angebote werden auf Anfrage oder selbstständig durch Habitat-Travel für den Veranstalter erstellt. Die Angebote sind kostenlos, freibleibend und unverbindlich. Habitat-Travel behält sich vor, Schreib-Druck- und Rechenfehler bis zum Leistungsbeginn zu korrigieren.
3.Dienstleistung
Habitat-Travel garantiert eine hochwertige Qualität und eine individuelle Betreuung, und wird gute Hotels, die dem Standard des türkischen Tourismusministeriums entsprechen, erstklassige deutschsprachige staatlich geprüfte Reiseführer, moderne, neue, klimatisierte Reisebusse und renommierte Fluggesellschaften zur Verfügung zu stellen.
4.Vertragsabschluss
Der Abschluss eines verbindlichen Vertrages, kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch Habitat-Travel und durch Unterschrift des Veranstalters zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch per Fax, Mail oder Datei in PDF-Format erfolgen.
5.Allgemeines
Habitat-Travel bemüht sich nach Kräften, Flugplanänderungen, Hotelumbuchungen und andere Änderungen der gebuchten Programme zu vermeiden. Lassen sich solche nicht vermeiden, wird Habitat-Travel die Änderungen sofort bekannt geben und eine gleichwertige Alternativlösung anbieten. Bei Charterflügen bleiben Änderungen (Flugplan, Daten, Fluggesellschaft, etc.), immer vorbehalten.
6.Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt 14 Tage (Werktage) vor Anreise der Reiseteilnehmer per Überweisung an Habitat-Travel
7.Rücktritt
Ein Rücktritt von der gebuchten Reiseleistung ist jederzeit, auch teilweise möglich. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise fallen keine Stornierungskosten an. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
Stornokosten werden wie folgt berechnet:
29 Tage bis 15 Tage vor Anreise 30%,
14 Tage bis 10 Tage vor Anreise 50%,
9 Tage bis 4 Tage vor Anreise 65%
3 Tage bis 2 Tag vor Anreise 85%,
ab dem 2. Tag (Werktage) und bei nicht Antritt der Reise 100%
Bei Sondergruppen gelten gesonderte Rücktritts- bzw. Anzahlungsbedingungen. Diese werden in den jeweiligen Angeboten vermerkt.
8.Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Soweit die Reise angetreten wird, aber die gebuchten Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, werden der vereinbarte Reisepreis und eine zusätzliche Stornogebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Reisepreis pro Person und wird mit dem Veranstalter vertraglich festgelegt. Der Veranstalter verpflichtet sich den Reisegast schriftlich auf die Stornogebühr hinzuweisen.
9.Haftung
Der Veranstalter trägt als Reiseveranstalter die Garantiehaftung gegenüber den Reiseteilnehmern. Habitat-Travel haftet ausschließlich soweit ein Verschulden von Habitat-Travel oder seinen Leistungsträgern vorliegt. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Habitat-Travel herbeigeführt worden, beziehungsweise von allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen des auf den betroffenen Reiseteilnehmer entfallenen Reisepreises beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben davon unberührt.
10. Reklamationen
Habitat Travel kann für Fehler und Fehlleistungen der einzelnen Hotels nicht haftbar gemacht werden, jedoch wird sich Habitat Travel bemühen alle Probleme zu Gunsten des Veranstalters zu Lösen. Des Weiteren kann Habitat Travel für Reklamationen der Kunden die nicht während des Aufenthaltes an die Reiseleitung oder Habitat Travel direkt gemeldet werden haftbar gemacht werden. Reklamationen die an Habitat Travel vor Ort gemeldet wurden, sollten mit einer Unterschrift des Kunden / der Reiseleitung/ des Hoteliers oder eines Zeugen protokolliert werden. Habitat Travel wird bemüht sein, die im Protokoll aufgeführten Beschwerden zu beseitigen und den Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen. Regressansprüche der Kunden die nach Rückkehr gestellt werden, müssen vom Veranstalter innerhalb 4 (vier) Wochen an Habitat Travel gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Habitat Travel das Recht vor, diese Regressansprüche nicht zu berücksichtigen
11.Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Für Informationen und Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, insbesondere der Pass-, Zoll-, Devisen, Impf- und Visa Bestimmungen durch die von dem Veranstalter gebuchten Reiseteilnehmer ist der Veranstalter verantwortlich.
12.Buchung und Abwicklung
Der Veranstalter verpflichtet sich wöchentlich den aktuellen Buchungsstand pro Anreisetag und eine Namensliste der Reisegäste mit Angabe der Geburtsdaten an Habitat-Travel zu zusenden. Namensänderungen sind bis 7 Werktage vor Anreise möglich. Die Mindestteilnehmerzahl pro Reisetermin basiert auf 10 Personen. Der Veranstalter verpflichtet sich den Reisegast auf alle vor Ort zu zahlenden Zusatzkosten (z.B. Flugsicherheitsgebühr, bei Verzicht auf Teilnahme an Mehrtagesausflügen etc.) und zu buchenden Zusatzleistungen schriftlich hinzuweisen.
13.Vertragsänderungen - / Kündigung
Änderungen der vorliegenden Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bei Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung der Vertragsbedingungen ist Habitat-Travel berechtigt, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Abmahnung zu kündigen.
14.Höhere Gewalt
Liegen Umstände vor, welche die Durchführung einer Reise unmöglich machen - wie höhere Gewalt, Erdbeben, Naturkatastrophen, Seuchen, kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, Unruhen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten, etc. wird die betroffene Partei von ihren vertraglichen Pflichten befreit und kann Reisen auch kurzfristig annullieren. Ein Anspruch auf Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche von beiden Seiten sind ausgeschlossen.
15.Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung aus irgendwelchen Gründen nichtig, teilweise oder ganz unzulässig, unwirksam oder nicht vollstreckbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen.
16.Gerichtsstand
Gerichtsstand von HABITAT – TRAVEL ist Antalya/ Türkei